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AufzugsAuskunft Ralf Tieg

Unabhängiger Sachverständiger für Aufzugs- und Fördertechnik in Berlin/Brandenburg

SACHVERSTÄNDIGENBÜRO FÜR AUFZÜGE UND FÖRDERTECHNIK

Unser Fachwissen beruht auf eine 40-jährige Berufserfahrung auf dem Spezialgebiet der Aufzugstechnik. Herr Tieg kann aufgrund langjähriger Tätigkeiten in technisch- und kaufmännischen leitenden Funktionen bei bekannten und weltweit agierenden Aufzugsunternehmen auf die dort gesammelten Erfahrungen verweisen. Die hierbei erworbenen speziellen Kenntnisse können individuell für die anfragende Klientel, bezogen auf das zukünftige Produkt, auf die zu wählende Service-Dienstleistung und den zu verantwortenden Kostenrahmen, effizient eingesetzt werden.

Ralf Tieg, unabhängiger Sachverständiger für Aufzüge und Fördertechnik
Ralf Tieg
  • seit 1972 in der Aufzugsbranche tätig, davon:
  • 28 Jahre mit leitender Funktion für Schweizer Aufzugskonzern
  • 8 Jahre in leitender Funktion für Deutschen Aufzugskonzern
  • 2 Jahre als Gutachter, Projektleiter für Aufzugs-Ingenieur-Büro
  • Freier Sachverständiger für Aufzüge und Fördertechnik

Was können wir bewirken, verbessern und warum wollen wir für Sie tätig werden?

In der Praxis hat es sich gezeigt, dass die am Markt befindlichen Aufzugsunternehmen sowie die Mittelstands- und Handwerksbetriebe sehr darum bemüht sind, Sie als Kunden für das eigene Kunden-Portfolio zu gewinnen.

Sie sind als Kunde abhängig von den Produkten und Leistungen der beauftragten Aufzugsanbieter. Sie hätten für eine Neuanlage, Modernisierung, Reparatur und einer sich anschließenden Wartung im Vorfeld gern eine objektive fachliche Beratung. Die technischen und kaufmännischen Kenntnisse für eine Beurteilung der fachlichen Anforderungen bezogen auf das Gewerk Aufzug sind Ihrerseits selten oder begrenzt vorhanden und man muss sich auf die bisherig gemachten Erfahrungen und Aussagen der Aufzugsunternehmen verlassen.

Die Angebote der am Markt agierenden Aufzugsunternehmen versprechen stets eine hohe Qualitäts- und Preisgarantie. Die eigenen Produkte und Dienstleistungen werden als Wettbewerbsvorteil angeboten. Um hier eine Planungs- und Kostensicherheit zu erzielen, ist die Beratung und Begleitung durch einen freien Aufzugs-Sachverständigen für planende Baufachleute, Architekten, Ingenieure, Sachbearbeiter und Betreiber insbesondere hilfreich.

In der Praxis zeigt sich, dass sich z.B. der Kauf eines Kraftfahrzeuges, einer technischen Einrichtung oder auch das Buchen einer Urlaubsreise als eine Fehlinvestition erweisen kann. Es erweist sich dann als besonders sinnvoll Firmenunabhängige und objektive Berater einzuschalten, um das Für und Wider eines Angebotes, eines Vertrages, von Leistungsverzeichnissen abwägen zu können.

Das Büro ist aufgrund der fachlichen Kenntnisse in der Aufzugsbranche sehr gut aufgestellt. Wir agieren überregional und sind über die Qualität und den Preis für ein Produkt oder eine Dienstleistung informiert, die wir zu Ihrem Vorteil vergleichen. Wir bieten unsere Erfahrungen und Kenntnisse für eine individuelle Beratung bei der Projektierung, Planung, Modernisierung oder beim Abschluss von Wartungsverträgen für Aufzugs- und Fördertechniken an.

Der Wettbewerb ist ein stetiger Prozess. Die Aufzuganbieter sind bemüht, den Kunden mit Strategie sowie lukrativen Angeboten anzuwerben und dauerhaft zu binden.

Das Angebot ist vielfältig und weist im Preis und in der Erbringung eines Produktes und einer Leistung große Unterschiede auf. Diese gilt es zu erkennen und zum Vorteil unserer Kunden zu nutzen.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir werden uns Ihres Problems schnellstens annehmen und eine gute Zusammenarbeit garantieren!

Der Sachverständige ist für Sie = Techniker und Controller!

Sie haben sich als Hausverwalter, Sachbearbeiter einer Wohnungsbaugesellschaft, Eigentümer/Eigentümergemeinschaft oder Betreiber von Aufzugsanlagen mit den technischen/kaufmännischen Problemen, der im Objekt betriebenen Aufzugsanlagen, vertraut gemacht und bedingt fachlich auseinander gesetzt.

Ihre technischen Grundlagen sind durch die über Jahre gesammelten Erfahrungen bereits auf einem erträglichen Stand. Die kaufmännischen Kenntnisse sind durch diverse Vertragsabschlüsse der letzten Jahre ebenso sensibilisiert und geschult und geben Anlass die vom Vertragspartner angebotenen Verträge und Offerten weiterhin objektiv beurteilen und abschließen zu können.

Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit einer unabhängigen Beratung, durch Herrn Tieg als freien Sachverständigen für Aufzüge und Fördertechnik, für folgende Optionen:

  • Service-Verträge bezogen auf Konditionen, Laufzeiten, Leistungsspektrum
  • Wartungs- und Reparaturangeboten bezogen auf Technik und Konditionen
  • Modernisierungsofferten bezogen auf Erforderlichkeiten, Sicherheit u. Qualität
  • Wartungs- und Reparaturrechnungen nach erfolgter Durchführung einer Leistung
  • Aufzugsanlagen-Zustandsberichte bezogen auf Technik und Prävention
  • Technische Begutachtung v. Störungen bezogen auf Funktion und Verfügbarkeit
  • Wartungsintervalle bezogen auf Frequentierung der Aufzugsanlage/n
  • Einhaltung von Sicherheitsstandards, Gefährdungsbeurteilungen etc.
  • Dienstleistungen von Nebengewerken (Reinigungsunternehmen, Havarien, etc.)

und wir möchten Ihnen durch spezielle Kenntnisse, ständig und mit der erforderlichen Dringlichkeit für das umfangreiche Gewerk der Aufzugs- und Fördertechnik, ein fairer Ansprechpartner sein.

Sie haben die Möglichkeit, die von uns angebotene Beratung abzufordern und somit eine objektive Begutachtung in Anspruch zu nehmen. Wir erheben hierfür bei der Erstanfrage eine Schutzgebühr in Höhe von € 87,50*. Der Betrag ist bei Aufnahme in die Kundenkartei innerhalb von 14 Tagen zu entrichten.
Wir bemühen uns Ihre Anfragen kurzfristig und unbürokratisch zu erledigen und werden den Vorgang persönlich, telefonisch bzw. schriftlich oder per E-Mail in Kurzform beantworten.

Sollten dann für eine weitere Vorgehensweise, bei speziellen Anliegen und Problemen, zusätzliche Aufwendungen für Ortstermine und längerfristige Recherchen erforderlich werden, erhalten Sie ein gesondertes Angebot. Die Schutzgebühr wird im Angebot bei einer Beauftragung miteinbezogen und verrechnet.


*Der angegebene Preis ist ein Endpreis. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).